…sondern der gesamte Planungsprozess ist mangelhaft.
Was schreibt der Hamburger Rechnungshof in seinem Bericht 2021 zum KAK-Haus?
- Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchnug des Bezirksamtes war unzureichend.
- Kriterien zur Wirtschaftlichkeit wurden nicht bewertet und dargestellt.
- Die Ermittlung der Investitionskosten zum Zeitpunkt von vereinbarten Grundsatzentscheidungen war mangelhaft.
Weiter steht in der Mitteilung des Rechnungshofs folgendes:
Die Vergabe freiberuflicher Leistungen im Baubereich hatte z.T. erhebliche Defizite, rechtliche Verstöße hatten negative Auswirkungen auf die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen. Unzureichende Eignungsprüfungen und fehlerhafte Verträge führten zu kostenträchtigen Nachträgen und neuen Vergabeverfahren.
Die Planung des Begegnungszentrum KörberHaus in Bergedorf lief z.T. aus dem Ruder: Die Projektkosten erhöhten sich von ursprünglichen 17,5 auf 26,6 Mio. Euro, bezogen auf die Bruttogeschossflächen war das eine Steigerung von 37 %. Auch die Folgekosten einer aufwendigen Fassadengestaltung wurden nicht ausreichend berücksichtigt.
Was mit der einsamen Entscheidung der Bezirksamtes und der Körber Stiftung über den Namen begann, stellt sich heute als Planungsdesaster dar. Das ist eine schallende Ohrfeige für die Bezirksamtsleitung und die Parteien der Bezirksversammlung, die den Planungsprozess befürwortet haben.