Die Stadtreinigung räumt nicht nur auf… Es ergeht ein Schreiben:
Anhörung im Bußgeldverfahren
Sehr geehrter Herr Afghane,
Ihnen wird vorgeworfen, am 10.2.2026 um 15:56 Uhr in Hamburg,
Hachmannplatz 12 als Verantwortlicher folgende Ordnungswidrigkeit
begangen zu haben:
Sie entsorgten folgende Abfälle nicht in den dafür zugelassenen Anlagen
oder Einrichtungen (Abfallbeseitigungsanlagen), sondern an der oben
genannten Stelle und verunreinigten hierdurch den öffentlichen Raum in
unzulässiger Weise: Eine Zigarettenkippe. Dies entsorgten Sie auf
öffentlichem Grund.
Nach Ansprache durch die Mitarbeiter der Stadtreinigung Hamburg zeigten
Sie sich einsichtig und entsorgten die Zigarettenkippe ordnungsgemäß.
§§ 1 und 19 OWiG, §§ 28 Abs. 1 Satz 1,69 Abs. 1 Nr.2 KrWG in Verbindung
mit §§ 23 Abs. 1,72 Abs. 1 Nr. 5 HWG
Zeugen: Frau xxx, Stadtreinigung Hamburg, Herr yyy, Stadtreinigung
Hamburg
Bürokratie
Eine Kippe → Hirn ausschalten → Vorgang erzeugen → Brief aufsetzen → Porto bezahlen → Frist prüfen
→ vollstrecken → Vorgang archivieren.
Stichworte: Kosten, Entbürokratisierung, schlanke Verwaltung.
Rassismus
Ein Mensch, der nichts zu sagen hat, kommt bei der Stadtreinigung unter und mit seiner Uniform
zu ungeahnter Macht. Der Mächtige tritt vorzugsweise nach unten. Auf die, die noch weniger zu
sagen haben und um ihre Rechte betteln müssen oder vermeintlich hier nicht her gehören. Die
Macht sadistisch geniessen, vor Ort die Machtlosen demütigen, Reue erzwingen und dann
nochmal, bewaffnet mit vielen Paragraphen, per Post nachtreten.
Amok
Wenn Du vor Gewalt und Willkür geflohen und hier mit Hoffnung angekommen bist, die schnell enttäuscht wird, Du die Sprache nicht beherrschst, die Verwaltung nicht verstehst, Dich nicht ausdrücken kannst, Dich alleine und verlassen fühlst, wenn Du nicht weiter weißt und verzweifelst, täglich Schikane und Demütigung ausgesetzt,
dann kriegst Du (vielleicht) eine große Wut, dann nimmst Du (hoffentlich nicht) in Deiner Wut bei Deinem letzten Auftritt noch jemanden völlig Unbeteiligten in den Abgrund mit…
